#9: Bestrafung gegen die Bank
Nach dem “denkwürdigen” Spiel der 1. Männermannschaft am Sonntag, dem 22.01.2006, gegen die TS Bischhofsheim, beschäftige ich mich auch hier in der Regelecke mit ein paar Bespielen aus diesem Spiel.
Die erste Situation geschäftigt sich mit der Tatsache, dass der Schiedrichter Sommerfeld in der ersten Halbzeit eine Verwarnung “gegen die Bank” der SKG Sprendlingen aussprach. Doch ein Blick in das Regelheft verrät, dass es überhaupt nicht die Möglichkeit gibt “die Bank” zu bestrafen. Es ist lediglich möglich, einen Spieler oder einen Offiziellen persönlich wegen eines Foulspieles oder einer Unsportlichkeit zu bestrafen. Auch auf Nachfrage des Zeitnehmers und der Sekreträrin wurde diese Formulierung nicht konkretisiert und eine persönliche Strafe ausgesprochen. Das Zeitnehmer und Sekretärgespann trug die Gelbe Karte beim Mannschaftsverantwortlichen ein, da dies laut Schiedsrichtergespann Foucar/Sommerfeld (SV Dreieichenhain/TV Altenhaßlau), in solchen Fällen zu machen ist. Der Mannschaftverantworliche hatte in dieser Situation aber überhaupt kein Regelverstoß begangen.
Doch was wäre in dieser Situation regeltechnisch korrekt gewesen?
Die Schiedsrichter hätte den Spieler bzw. den Offiziellen benennen müssen, den sie verwarnen wollen. Wenn sie keinen “Schuldigen” ausfindig machen können, können sie auch niemanden bestrafen.
Ein korrektes Verhalten der Schiedsrichter in dieser Situation hätte sich auf das komplette Spiel ausgewirkt. Denn auf dieser Situation aufbauend, kam es gegen Ende des Spieles zu einer Roten Karte gegen den Sprendlinger Trainer Wade.
Bestrafungen gegen Offizielle, die sich auf der Bank befinden verhalten sich nämlich folgendermaßen:
Im Verlauf eines Spieles können jeweils nur einen Verwarnung, eine 2-Minutenstrafe und eine Diqualifikation gegen Offizielle ausgesprochen werden. Dies ergibt sich aus Regel 16.
Regel 16.1 (Kommentar): “Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte insgesamt nur eine Verwarung ausgesprochen werden.”
16.3: “Eine Hinausstellung ist zu geben bei (…) unsportliches Verhalten eines der Mannschaftsoffiziellen, nach dem einer von ihnen zuvor bereits eine Verwarung erhalten hatte.”
16.3 (Kommentar): “Gegen die Offiziellen einer Mannschaft darf maximal einmal auf Hinausstellung erkannt werden.”
16:8: “Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei: unsportlichem Verhalten eines der Offiziellen, nachdem diese zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung (…) erhalten haben.”
Hätten sich die Schiedsrichter bei der ersten gelben Karte gegen den Mannschaftverantwortlichen richtig verhalten, hätte es am Ende keine rote Karte gegeben und die SKG Sprendlingen hätte nicht zwei Minuten in Unterzahl spielen müssen.
Als zweite Situation habe ich hier ist noch die Regelpassage, die es einem diqualifizierten Spieler oder Offiziellen untersagt nach seiner Disqualifikation noch Einfluss auf das Spiel zu nehmen.
Regel 16:8: “(…) Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraumes darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben.”
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