#6: Beachhandball
Diese Woche ist die Regelecke nur ganz kurz. Denn zu den Entscheidungen der Schiedsrichter im letzten Spiel der 1. Männermannschaft gegen die TS Steinheim verbitte ich mir jeglichen Kommentar.
Einen kleinen Regelbeitrag habe ich aber trotzdem:
Da zur Zeit die Temperaturen sich immer mehr dem Gefrierpunkt näher und somit der Winter vor der Türe steht, machen ich hier in der Regelecke einen kleinen Ausflug in wärme Zeiten. Genauer zum Beachhandball.
Wie wahrscheinlich bekannt ist gibt es beim Beachhandball einen Torraum der nicht kreisförmig sondern eckig ist (Beachhandball-Spielfeld ansehen). Es gibt also einen Teil der Seitenauslinie der direkt an den Torraum grenzt. Hier bei kann es zu folgendem Problem kommen: Der Ball wird von einem Spieler der abwehrenden Mannschaft (einschließlich Torhüter) als letztes berührt wird überschreitet die Seitenauslinie. Der nun folgende Einwurf kann aber nicht an der Stelle ausgeführt werden, an der der Ball die Seitenauslinie überquert hat. Die Regel 11:3 der offiziellen IHF-Beachhandballregeln besagt zu diesem Fall:
Der Einwurf ist an der Stelle auszuführen, an welcher der Ball die Seitenlinie über-
quert hat, oder im Abstand von mindestens 1m zum Kreuzungspunkt der Torraumlinie mit der Seitenlinie, wenn der Ball die Torauslinie oder die Seitenlinie im Torraumbereich überquert hat.
Dies bedeutet also, dass in diesem Fall der Einwurf am Kreuzpunkt (Toleranz: 1m) zwischen der Seitenauslinie und der Torlinie ausgeführt werden muss.
Wenn Sie eine neue Frage haben, dann bitte eine EMail an: info@hsg-dreieich.de