#10: Spieler nicht auf dem Spielprotokoll
Letzte Woche erreichte mich die E-Mail eines Spielers der CVJM-SG Dillenburg. In ihrem Spiel gegen den TV Homberg kam es zu folgender Situation:Die CVJM-SG Dillenburg setzte in der ersten Halbzeit einen Spieler ein der nicht auf dem Spielprotokoll vermekt war, da man es vergass ihn einzutragen. In der Halbzeitpause bemerkte der Schiedsrichter dies und zeigte diesem Spieler die rote Karte.
Um es kurz zu machen. Der Schiedsrichter hat in diesem Fall nicht richtig gehandelt, bzw. nach den alten Regeln gehandelt. Seit der Saison 2005/2006 steht explizit in Regel 4:3 der internationalen Hallenhandball-Regeln: "Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfäche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen."
Das Regelwerk definiert einen "teilnahmeberechtigen Spieler" folgendermaßen: "Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er bei Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist."
Dies bedeutet also meiner Meinung nach, dass nicht der Spieler bestraft werden müsste, sondern der Mannschaftsverantworliche. Korrekterweise hätte dieser, sofern noch keine anderen Strafen gegen Mannschaftsoffizelle ausgesprochen wurden, mit einer gelben Karte bestraft werden müssen. Der nicht-teilnahmeberechtigte Spieler hätte einfach nachträglich in das Spielprotokoll eingetragen werden können und somit weiter mitspielen dürfen. Dies ist nämlich ebenfalls laut Regel 4:3 erlaubt.
